Kostenloser Versand innerhalb Deutschlands*
Auch Samstags von 09 Uhr bis 13:30 Uhr erreichbar
Tel.: 02935 9653 142

Lieferkettensorgfaltspflicht

Präambel

Für unser Unternehmen, der Inova Star GmbH, hat es stets oberste Priorität, Verantwortung für unsere Umwelt- und Sozialverträglichkeit zu übernehmen und zur Nachhaltigkeit beizutragen. Aus diesem Grund haben wir den vorliegenden Verhaltenskodex für unsere Geschäftspartner zusammengefasst.

Um die Einhaltung der genannten Standards zu gewährleisten, verpflichten wir uns und alle Geschäftspartner, Lieferanten, Sub-Unternehmer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie sonstige Beteiligte, die Leitsätze dieses Kodex Folge zu leisten.

1. Geltungsbereich

Dieser Verhaltenskodex ist für alle Unternehmen oder Wirtschaftsakteure maßgeblich, zwischen denen eine Geschäftsbeziehung mit der Inova Star GmbH besteht. Dieser Kodex ist essenzieller Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen Ihnen und der Inova Star GmbH.

2. Umwelt und Nachhaltigkeit

Die Rohstoff- und Ressourcenknappheit ist uns als Unternehmen bewusst. Deshalb nehmen wir Sie als Geschäftspartner in die Pflicht, Ihre Beschaffungs- und Fertigungsprozesse an die Anforderungen einer nachhaltigen Entwicklung auszurichten. Darüber hinaus verpflichten wir Sie, die für Sie jeweils geltenden Umweltgesetze und -richtlinien stets einzuhalten.

3. Menschenrechte/Sklaverei

Die Inova Star GmbH verpflichtet sich primär zur Einhaltung der Menschenrechte. Die Auswahl unserer Geschäftspartner erfolgt anhand einer behutsamen Kontrolle, diese umfasst die Einhaltung der geltenden und anerkannten Menschenrechtsverordnungen. Aus diesem Grund verpflichten wir Sie die geltenden Menschenrechtsstandards einzuhalten. Diese berücksichtigen insbesondere die Grundsätze der europäischen Menschenrechtskonvention, die Prinzipien des UN-Global Compact, die Leitlinien der vereinten Nationen zu Wirtschaft und Menschenrechten und die OECD-Leitsätze.

4. Mitarbeiterschutz und Arbeitsbedingungen

Der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist ein nicht aufzuwiegendes Gut, dafür stehen wir als Unternehmen ein. Daraus ergibt sich eine Verpflichtung an Sie als Geschäftspartner, die geltenden Regelungen zum Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern sowie Gesetze und Verordnungen zu fairen Arbeitskonditionen zu befolgen und zu wahren. Diese umfassen insbesondere:

4.1 Kinderarbeit

Wir als Inova Star GmbH lehnen jegliche Form von Kinderarbeit strikt ab und verpflichtet Sie als Geschäftspartner dazu, keine Kinderarbeit zu betreiben oder Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen zu pflegen, die diese selbst durchführen oder unterstützen.

4.2 Zwangsarbeit

Ferner untersagt die Inova Star GmbH jegliche Form von Zwangsarbeit. Dies gilt genauso für Sie als Geschäftspartner. Unter Zwangsarbeit verstehen wir jede Arbeitsleistung, die eine Person unter Androhung einer Strafe verrichten muss und für die sich eine Person nicht freiwillig bereit erklärt hat.

4.3 Sicherheit am Arbeitsplatz

Der gesundheitliche Schutz unserer Mitarbeiter ist ein primäres Ziel unseres Unternehmens und wir garantieren, dass alle Gesetze und Sicherheits- sowie Hygienebestimmungen eingehalten werden, wodurch ein sicheres Arbeitsumfeld für jeden Mitarbeiter sichergestellt ist. Für Sie als Geschäftspartner ist es demnach verpflichtend, dass in Ihrem eigenen Unternehmen eine sichere Arbeitsumgebung vorliegt oder geschaffen wird und keine Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen eingegangen werden, die dies nicht gewährleisten.

4.4 Faire Löhne/Arbeitszeiten

Für unser Unternehmen ist es maßgeblich, dass wir unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern faire Löhne und Arbeitszeiten zugestehen. Daraus ergibt sich die Verpflichtung, dass auch Sie als Geschäftspartner die jeweils geltenden Arbeitsgesetze und Mindestlohnvorschriften einhalten und dafür Verantwortung tragen, dass auch Ihre eigenen Geschäftspartner dies gewährleisten.

4.5 Diskriminierung

Die persönliche Entfaltung unserer Mitarbeiter hinsichtlich Vielfältigkeit und Diversität ist für uns als Unternehmen ein ausgesprochen wichtiger Fakt, der einen gesellschaftlichen und sozialen Mehrwert darstellt. Eine Diskriminierung wird von uns besonders beachtet und geahndet. Als Geschäftspartner verpflichten Sie sich, sicherzustellen, dass kein Mensch irgendeine Art von Diskriminierung aufgrund seiner Geburt, Kaste, ethnischen Herkunft, Nationalität, Rasse, sexuellen Orientierung, Religion, Behinderung, politischen Zugehörigkeit, Mitgliedschaft einer bestimmten Gruppierung, oder seines Geschlechts erfährt.

4.6 Schwarzarbeit

Als Geschäftspartner der Inova Star GmbH verpflichten Sie sich des Weiteren nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beschäftigen, die einen gültigen und den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Arbeitsvertrag vorweisen können.

5. Fairer Wettbewerb

5.1 Wettbewerbs-/Kartellrecht

Der faire Wettbewerb und eine stabile Wirtschaft sind für uns als Wirtschaftsunternehmen immens wichtig und wird von uns aktiv gefördert. Daraus ergibt sich die Verpflichtung an Sie als Geschäftspartner, geltendes Wettbewerbsrecht, insbesondere Kartellrecht, zu beachten und in keiner Weise zu verstoßen und Mechanismen zu implementieren, um deren Einhaltung im ganzen Unternehmen zu gewährleisten. Dies schließt unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen wie z.B. die Bildung von Kartellen, Preisabsprachen und Geldwäsche ein, wobei zu erwähnen ist, dass diese Aufzählung ausdrücklich nicht abschließend ist.

5.2 Korruption

Die Inova Star GmbH lehnt jegliche Form von Bestechung oder Vorteilsnahme entschlossen ab. Als unser Geschäftspartner verpflichten Sie sich im Zusammenhang mit Amtsträgern, Behörden, Auftraggebern oder ähnlichen Personen, keine Vorteile zu gewähren oder anzunehmen, aus denen ein ungerechtfertigter Wettbewerbsvorteil entstehen kann. Hierrunter fallen explizit Geldgeschenke, Einladungen zu Veranstaltungen oder Restaurants/Mahlzeiten sowie Sachgeschenke. Sollten in rechtlich zulässigem Ausmaß geschäftliche Aufmerksamkeiten ausgetauscht werden, sind diese stets transparent zu erfassen und zu kommunizieren, um Missverständnisse vorzubeugen.

5.3 Gewerbliche Schutzrechte

Sie verpflichten sich ebenso zur Einhaltung sämtlicher geltender Gesetze und Verordnungen zum Schutz gewerblicher Schutzrechte der Inova Star GmbH und den Schutzrechten Dritter. Diese umfassen insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte und Designrechte. Sie gewährleisten, diese Schutzrechte im kompletten Umfang zu respektieren und eine Verwendung von geschütztem geistigem Eigentum nur mit einem ordentlichen und gültigen Lizenzvertrag zwischen Ihnen und dem Rechteinhaber vorzunehmen.

5.4 Geheimnisschutz

Ihnen in irgendeiner Weise bekannte Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse oder sonstige sensible Unternehmensdaten sind unter keinen Umständen an Dritte, entgeltlich oder unentgeltlich, weiterzugeben. Diese Verpflichtung wird von Ihnen stets gewährleistet und von Ihren Geschäftspartnern in gleichem Maße verfolgt. Hiervon ausgenommen sind lediglich Informationen, die zum Zeitpunkt der Mitteilung durch die andere Partei bereits bekannt waren; die zum Zeitpunkt der Mitteilung ohne Verschulden durch die andere Partei bereits öffentlich bekannt sind oder bekannt werden oder die der anderen Partei von Dritten berechtigt zugänglich gemacht wurden, es sei denn, die Weitergabe des Dritten verstößt nach Kenntnis der Parteien gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung.

6. Datenschutz

Die geltenden Regelungen und Gesetze zum Datenschutz persönlicher und unternehmerischer Informationen aller Beteiligten sind von Ihnen als Geschäftspartner verpflichtend einzuhalten. Es muss insbesondere sichergestellt werden, dass personenbezogene Daten ausschließlich für die Zwecke verwendet werden, die bei der Datenerhebung genannt werden. Des Weiteren dürfen diese Daten unter keinen Umständen an Dritte unrechtmäßig weitergegeben werden.

7. Recht und Gesetz

Sie als Geschäftspartner verpflichten sich zudem, dass im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit sämtliche sonstige Gesetze, Verordnungen, und Richtlinien einhalten, die über die in diesem Verhaltenskodex niedergeschriebenen Verpflichtungen hinaus gehen und nicht ausdrücklich aufgeführt sind.

8. Einhaltung des Kodex und Sanktionen

8.1 Geschäftspartner

Sie verpflichten sich zur Einhaltung aller in diesem Verhaltenskodex für Geschäftspartner aufgeführten Vereinbarungen, sowie allen sonstigen geltenden Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen. Darüber hinaus versichern Sie, dass dieser Verhaltenskodex allen Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in einer ihnen verständlichen Sprache zur Verfügung gestellt wird. Ferner verpflichten Sie sich als Geschäftspartner dazu, eigene Geschäftspartner oder Sub-Unternehmen mit diesem oder einem gleichwertigen Verhaltenskodex zu verpflichten.

8.2 Verpflichtung zu Compliance

Einhergehend mit der vorweg genannten Verpflichtung zur Einhaltung dieses Verhaltenskodex sowie allen sonstigen Richtlinien und Gesetze im gesamten Unternehmen zu gewährleisten, verpflichten wir Sie geeignete und angemessene Überwachungsmechanismen und Kommunikationskanäle einzurichten, namentlich einem Compliance-Management-System. Nur durch dieses System kann die Einhaltung von Recht und Gesetz in einem Unternehmen dauerhaft gewährleistet werden.

8.3 Einsichtsgewährung

Sie verpflichten sich als Geschäftspartner zudem, unserem Unternehmen auf Anfrage Einsicht und Auskunft zu Ihren Präventionsmechanismen bei Rechtsverstößen (Compliance-Management-System) zu gewähren. Wir sind dazu berechtigt, diese Einsichts- und Auskunftsrechte durch Dritte wahrzunehmen, sofern diese wiederum zur Verschwiegenheit hierüber verpflichtet wurden.

8.4 Sanktionen

Bei Nichteinhaltung des Verhaltenskodex behält sich die Inova Star GmbH vor, Sanktionen gegen den jeweiligen Geschäftspartner zu verhängen. Bei nicht schwerwiegenden Verstößen geben wir Ihnen die Möglichkeit, innerhalb einer angemessenen Frist geeignete Abhilfemaßnahmen und eine Reaktion auf den Verstoß zu ergreifen. Bei wiederholtem Verstoß, nicht angemessener Reaktion auf einen Verstoß oder einem gravierenden Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex kann dies zur sofortigen Beendigung des Geschäftsverhältnisses führen. Je nach Art und Schwere des Verstoßes können zudem Schadensersatzansprüche oder sonstige Rechte geltend gemacht werden.

9. Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie unter www.inova-wohnen.de

Die Ihnen vorliegende Kodex-Version können Sie dort ebenfalls in digitaler Form herunterladen. Zudem ist der Kodex in den Sprachen Deutsch und Englisch frei verfügbar. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit bei Verstößen oder Fragen direkt mit uns Kontakt aufzunehmen.